Im Zusammenhang mit der Eingliederung von neu angefertigtem Zahnersatz steht die Aushändigung einer Konformitätserklärung an den Patienten. Dies ist eine schriftliche Bestätigung, mit der der Verantwortliche rechtsverbindlich erklärt, dass der Zahnersatz alle Anforderungen der entsprechenden EG-Richtlinie erfüllt. Die Verpflichtung zur Aushändigung geht aus § 87 Abs. 1a SGB V hervor. Über die Mehrfachauswahl des Drucken-Buttons kann eine solche Konformitätserklärung ausgedruckt werden.
Lässt die Praxis den Zahnersatz über ein Fremdlabor anfertigen, wird von der Praxis KEINE Konformitätserklärung angefertigt.
Um eine Konformitätserklärung auszudrucken, wählen Sie die Auswahl Konformitätserklärung des Buttons Drucken. Direkt öffnet sich das Fenster Auswahl. Wählen Sie hier durch einmaligen Mausklick, ob in der Konformitätserklärung eine Kostenstelle, die Registrierungsdaten oder Sonstige Daten verwendet werden.
Entscheiden Sie sich für die Auswahl Sonstige öffnet sich folgendes Fenster. Füllen Sie hier bitte die Felder mit den gewünschten Angaben aus. Diese Werte werden in den Einstellungen gespeichert, man braucht sie also nicht jedesmal neu eingeben.
Anschließend öffnet sich das Druckvorschaufenster. Entscheiden Sie sich hier, ob ein Ausdruck erfolgen oder z.B. eine PDF-Datei erstellt werden soll.